Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht erfuhr in den letzten Jahren eine neue Dynamik. Dies betrifft nicht nur die Einschränkung der Selbstanzeige sondern auch die Anwendbarkeit von Instrumentarien, die ursprünglich für Fälle organisierter Kriminalität entwickelt worden sind.

 

Jeder, der am Wirtschaftsleben teilnimmt, kann sich schnell einem Steuerstrafverfahren ausgesetzt sehen – nicht nur als Beschuldigter, sondern auch als Zeuge. Selbst die Abgabe einer Selbstanzeige gemäß § 371 AO birgt erhebliche Risiken, die zu Tage treten, wenn sich Fehler oder Unvollständigkeiten offenbaren. Die Problematik wird deutllich, wenn durch die Selbstanzeige Informationen bekannt werden, die auch in einem Strafverfahren trotz des bestehenden Steuergeheimnisses verwertet werden können.

 

Nur durch einen Spezialisten im Steuerrecht und Strafrecht ist eine optimale Vertretung sicher gestellt. Genau diese Spezialisierung dokumentiert Rechtsanwalt Dr. Andrew Patzschke durch die doppelte Fachanwaltschaft im Steuerrecht und Strafrecht.


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Dr. Andrew Patzschke
Rechtsanwalt 

Fachanwalt für Strafrecht

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