Gerade die aktuellen Ereignisse betreffend einer Selbstanzeige eines Prominenten, zeigen, dass die Abgabe einer Selbstanzeige nicht unproblematisch ist. Mit dieser Erklärung werden an das Finanzamt Informationen übermittelt, die nicht in jedem Fall dem Steuergeheimnis unterliegen und folglich für eine anderweitige Strafverfolgung verwertet werden können. Auch die Frage eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid nach einer Selbstanzeige ist aufgrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres zu beantworten. Aufgrund seiner fachlichen Qualifikation berät Dr. Patzschke nicht nur in steuerrechtlicher, sondern auch in strafrechtlicher Hinsicht bei der Abgabe einer Selbstanzeige